Derzeit gehen die Beratungen zulasten der Patientin bzw. des Patienten und werden noch nicht von den Zusatzversicherungen übernommen.
Künftig könnte eine Kostenübernahme je nach erlangter Anerkennung, gewählter Zusatzversicherung und den in Ihrem Vertrag vorgesehenen Bedingungen eventuell möglich sein. Eine RME- oder ASCA-Anerkennung allein garantiert keine Rückerstattung: Jede Versicherung und jeder Vertrag hat ihre eigenen Bedingungen.
Eine Zusatzversicherung zu haben bedeutet nicht automatisch, dass Ernährungsberatungen erstattet werden.
Dank meiner beruflichen Erfahrung im Versicherungsbereich kann ich Ihnen helfen, Ihren Versicherungsschutz besser zu verstehen und gemeinsam mit Ihnen die in Ihrem Vertrag vorgesehenen Leistungen zu prüfen.
Sie können sich auch direkt an Ihre Versicherung wenden, um die für Ihre Situation geltenden Rückerstattungsbedingungen zu prüfen.